Was kostet meine Psychotherapie?

Die Kosten für Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für eine 50 minütige Sizung beträgt 153 €. Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für Berichte oder Testdurchführungen (siehe auch: Rechte & Pflichten).

Ich habe keinen Kassensitz, kann also nicht auf einfachem Weg mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Stattdessen stehen die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten zur Verfügung. Da sich die entsprechenden Regelungen gelegentlich ändern, erfolgen die Angaben ohne Gewähr. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf und wir klären die Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren konkreten Fall.

  • Selbstzahler:

    Selbstverständlich können Sie Psychotherapiestunden einfach selbst zahlen. Das erlaubt uns die größte Freiheit hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung und der verwendeten Verfahren. Wir können hier die Dauer und auch die Frequenz der Sitzungen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen gestalten.

  • Privat versichert:

    Psychotherapie wird von privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich versichert bzw. übernommen. Leider gibt es immer noch Tarife, die sie völlig ausschließen oder auf ärztliche Psychotherapeuten beschränken. Häufig wird eine maximale Zahl von Stunden übernommen oder nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten. Klären Sie deshalb unbedingt vorher, welche Leistungen übernommen werden und stimmen Sie sich mit mir ab – mein Honorar wird unabhängig von der Erstattung an Sie fällig.

  • Gesetzlich versichert:

    Für die MKK, die BKK PwC sowie die BKK W&F bin ich als Vertragstherapeutin tätig. Diese drei Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis in der Regel unkompliziert und ohne zusätzliche Antragstellung. Alle weiteren gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Therapie nur bei Psychotherapeut:innen mit Kassensitz. In diesen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Kostenübernahme/ Kostenerstattung zu stellen. Wird dieser bewilligt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung in meiner Praxis.Gerne unterstütze ich Sie bei diesem Antrag und begleite Sie durch das Verfahren. Nach Bewilligung kann die Abrechnung – mit Ihrem Einverständnis – direkt zwischen mir und Ihrer Krankenkasse erfolgen.

  • Beihilfeberechtigte:

    Beamtinnen und Beamte sowie Berufsrichterinnen und Berufsrichter nebst deren Familien sind beihilfeberechtigt. Das schließt auch die Psychotherapie in Privatpraxen ein.

  • Heilfürsorgeberechtigte:

    Bedienstete von Bund und Ländern, deren Tätigkeit als besonders riskant angesehen wird, kommen in den Genuss der Heilfürsorge. Dazu zählen Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei. Auch hier werden die Kosten für Psychotherapie übernommen. Ein Soldat muss im ersten Termin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218), den Sie bei Ihrem Truppenarzt erhalten, mitbringen. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung wird dann ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.

  • Gesetzliche Unfallversicherung:

    Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt, in Fällen, in denen die Behandlung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig wird, die Kosten für Psychotherapie. Allerdings kann diese Behandlung nur bei ausgewählten Therapeutinnen und Therapeuten erfolgen, zu denen ich aktuell noch nicht zähle.