Die Kosten für Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für eine 50 minütige Sizung beträgt 153 €. Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für Berichte oder Testdurchführungen (siehe auch: Rechte & Pflichten).
Ich habe keinen Kassensitz, kann also nicht auf einfachem Weg mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Stattdessen stehen die nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten zur Verfügung. Da sich die entsprechenden Regelungen gelegentlich ändern, erfolgen die Angaben ohne Gewähr. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf und wir klären die Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren konkreten Fall.
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Selbstzahler:
Selbstverständlich können Sie Psychotherapiestunden einfach selbst zahlen. Das erlaubt uns die größte Freiheit hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung und der verwendeten Verfahren. Wir können hier die Dauer und auch die Frequenz der Sitzungen nach Ihren persönlichen Bedürfnissen gestalten. Zudem biete ich Termine für Vielbeschäftigte auch in den späteren Nachmittags- bzw. in den frühen Abendstunden an. (siehe auch: Anonyme Therapie)
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Privat versichert:
Psychotherapie wird von privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich versichert bzw. übernommen. Leider gibt es immer noch Tarife, die sie völlig ausschließen oder auf ärztliche Psychotherapeuten beschränken. Häufig wird eine maximale Zahl von Stunden übernommen oder nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten. Klären Sie deshalb unbedingt vorher, welche Leistungen übernommen werden und stimmen Sie sich mit mir ab – mein Honorar wird unabhängig von der Erstattung an Sie fällig.
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Gesetzlich versichert:
Grundsätzlich trägt die Krankenkasse nur die Kosten für eine Therapie bei Vertragstherapeutinnen und -therapeuten mit Kassensitz. Sie können unter den o. g. Voraussetzungen einen Antrag auf Kostenübernahme/ Kostenerstattung stellen und die Kasse trägt im Erfolgsfall die Kosten für die Behandlung in meiner Praxis. Ich unterstütze Sie gerne auf diesem Weg. Die Abrechnung einer bewilligten Therapie kann ich dann direkt mit Ihrer Krankenkasse durchführen, wenn Sie damit einverstanden sind.
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Beihilfeberechtigte:
Beamtinnen und Beamte sowie Berufsrichterinnen und Berufsrichter nebst deren Familien sind beihilfeberechtigt. Das schließt auch die Psychotherapie in Privatpraxen ein.
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Heilfürsorgeberechtigte:
Bedienstete von Bund und Ländern, deren Tätigkeit als besonders riskant angesehen wird, kommen in den Genuss der Heilfürsorge. Dazu zählen Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei. Auch hier werden die Kosten für Psychotherapie übernommen. Ein Soldat muss im ersten Termin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218), den Sie bei Ihrem Truppenarzt erhalten, mitbringen. Auf dieser Grundlage können die probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung wird dann ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.
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Gesetzliche Unfallversicherung:
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt, in Fällen, in denen die Behandlung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig wird, die Kosten für Psychotherapie. Allerdings kann diese Behandlung nur bei ausgewählten Therapeutinnen und Therapeuten erfolgen, zu denen ich aktuell noch nicht zähle.